Geräteprüfungen – STK, MTK, DGUV Vorschrift 3

Unsere professionellen Geräteprüfungen im Überblick

Erfahren Sie mehr über unsere vielfältigen Prüfservices mit Fokus auf Sicherheit und höchste Qualitätsstandards.

Der Gesetzgeber und die gesetzliche Unfallversicherung schreiben die regelmäßige Durchführung von sicherheitstechnischen und messtechnischen Kontrollen (STK/MTK) an Medizinprodukten und sonstigen elektrischen Betriebsmitteln vor.

Eine sicherheitstechnische Kontrolle (STK) nach § 11 MPBetreibV ist eine regelmäßig wiederkehrende Prüfung von Medizinprodukten der Anlage 1 MPBetreibV. Sie dient dazu, mögliche Mängel frühzeitig zu entdecken und zu beheben. Zu den Medizinprodukten der Anlage 1 zählen z. B. Reizstromtherapiegeräte, Defibrillatoren, HF-Chirurgiegeräte und Infusomate.

Alle anderen Medizingeräte sowie elektrischen Betriebsmittel müssen gemäß berufsgenossenschaftlicher Vorschriften (DGUV V3) regelmäßig kontrolliert werden. Daneben schreibt die MPBetreibV auch die Durchführung von messtechnischen Kontrollen vor, z.B. an Blutdruckmessgeräten, Ergometern und Audiometern. Nach den erfolgreiche durchgeführten Prüfungen erhalten Sie ein umfassendes Prüfprotokoll sowie eine gültige Prüfplakette.
Wir führen diese Prüfungen seit über 20 Jahren in einer Vielzahl von Praxen fachkundig und termingerecht durch. Dabei übernehmen wir für Sie auch die EDV-gestützte Überwachung der Prüftermine. Rechtzeitig vor dem jeweiligen Prüftermin rufen wir Sie an und sprechen einen Termin mit Ihnen ab.

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