Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Mondorf Medizintechnik HM GmbH
(Stand: Dezember 2025)
1. Allgemeines – Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für sämtliche Lieferungen und Leistungen der Mondorf Medizintechnik HM GmbH. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zustimmen. Dies gilt auch dann, wenn wir Lieferungen trotz Kenntnis solcher Bedingungen ausführen.
1.2 Sämtliche Vereinbarungen zwischen uns und dem Kunden im Zusammenhang mit dem Vertrag sind schriftlich niedergelegt.
1.3 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
2. Angebot und Angebotsunterlagen
2.1 Unsere Angebote sind zwei Wochen ab Ausstellungsdatum verbindlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
2.2 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen sowie sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für Unterlagen, die als „vertraulich“ gekennzeichnet sind. Eine Weitergabe an Dritte bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes angegeben ist, verstehen sich unsere Preise ab Werk, zuzüglich Verpackungskosten.
3.2 Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird in der jeweils gültigen Höhe gesondert ausgewiesen.
3.3 Skontoabzüge bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
3.4 Der Rechnungsbetrag ist, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Zahlungsverzug.
3.5 Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind und aus demselben Vertragsverhältnis stammen.
4. Lieferzeit
4.1 Die Lieferzeit beginnt erst nach Klärung aller technischen Fragen. Unsere übliche Lieferzeit beträgt 3–10 Werktage.
4.2 Die Einhaltung der Lieferpflicht setzt voraus, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten ordnungsgemäß erfüllt. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
4.3 Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er Mitwirkungspflichten, können wir den dadurch entstehenden Schaden ersetzt verlangen. Das Risiko des zufälligen Untergangs geht in diesem Fall auf den Kunden über.
4.4 Bei von uns verschuldetem Lieferverzug haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung ist jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
5. Gefahrenübergang und Verpackungskosten
5.1 Die Lieferung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, ab Werk.
5.2 Verpackungsmaterial wird gemäß gesonderter Vereinbarungen zurückgenommen.
5.3 Auf Wunsch des Kunden wird eine Transportversicherung abgeschlossen; die Kosten trägt der Kunde.
6. Mängelhaftung
6.1 Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich gemäß § 377 HGB zu prüfen und Mängel schriftlich zu rügen.
6.2 Liegt ein Mangel vor, kann der Kunde nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen. Wir tragen alle zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Kosten, sofern diese nicht durch die Verbringung der Ware an einen anderen als den Erfüllungsort erhöht wurden.
6.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde Rücktritt vom Vertrag oder Minderung verlangen.
6.4 Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung ist jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, sofern keine vorsätzliche Pflichtverletzung vorliegt.
6.5 Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir ebenfalls begrenzt auf den typischerweise eintretenden Schaden.
6.6 Für fahrlässige Pflichtverletzungen haften wir nur für vorhersehbare, typische Schäden.
6.7 Die Haftung für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
6.8 Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
6.9 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 24 Monate ab Gefahrenübergang.
7. Gesamthaftung
7.1 Eine weitergehende Haftung als in Abschnitt 6 genannt ist ausgeschlossen – unabhängig von der Rechtsnatur des Anspruchs.
7.2 Dies gilt auch für Ansprüche auf Ersatz nutzloser Aufwendungen.
7.3 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Bei Zahlungsverzug sind wir zur Rücknahme der Ware berechtigt; diese gilt zugleich als Rücktritt vom Vertrag.
8.2 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter muss uns der Kunde unverzüglich schriftlich informieren. Kosten einer Drittwiderspruchsklage trägt der Kunde, sofern der Dritte sie nicht ersetzt.
8.3 Verarbeitung oder Vermischung der Ware erfolgt stets in unserem Auftrag. Bei Vermischung erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Werte der beteiligten Gegenstände zum Zeitpunkt der Vermischung.
9. Gerichtsstand, Erfüllungsort und anwendbares Recht
9.1 Ist der Kunde Kaufmann, ist der Gerichtsstand Hamburg. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Sitz zu verklagen.
9.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.3 Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist Hamburg, sofern nicht anders vereinbart.


